Menschenrechtserziehung ist eine fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule und muss das Verständnis wecken, dass die Menschenrechte als Wertsystem die Grundlage unserer Verfassung bilden.
Alle Schulen, besonders aber die UNESCO-Projekt-Schulen sollten folgende mit der Menschenrechtserziehung verbundenen Ziele verfolgen:
Inhalte, die im Unterricht vermittelt werden sollten, sind u.a.
Methodisch-didaktische Anregungen
Eine notwendige Voraussetzung zur Vermittlung der Menschenrechte setzt die eigene Glaubwürdigkeit voraus. So wollen die UNESCO-Projekt-Schulen durch die Schaffung eines guten Schulklimas die Grundbedingungen für die Erfahrbarkeit der Menschenrechte schaffen. Dies setzt voraus, dass Rechte und Pflichten von Schülern ernst genommen, offen und vorurteilsfrei miteinander diskutiert werden kann, aber auch eine von gegenseitiger Achtung getragene Begegnung zwischen Schulleiter, Lehrern, Schülern und Eltern möglich ist.
Für die Methodik der Menschenrechtserziehung gilt: Bei den Schülern muss eine positive Grundstimmung für die Menschenrechtsfrage erzeugt werden, indem man sie u.a. auch ganzheitliche Erfahrungen mit dem Thema „Menschenrechte” sammeln lässt. Am günstigsten erscheint es, die Selbsttätigkeit der Schüler anzuregen. Mögliche Schüleraktivitäten in diesem Zusammenhang sind z.B.:
Besonders die UNESCO-Projekt-Schulen sollten durch vielfältiges Experimentieren vielfältige methodisch- didaktische Erfahrungen sammeln, die den übrigen Schulen zugänglich gemacht werden können.
Beispiele für die Arbeit an einer UNESCO-Projekt-Schule:
Für Gerechtigkeit in der einen Welt
Gäste aus Guatemala im November 2001 am Friedrich – Rückert - Gymnasium
Wir helfen leben
Unterstützung für Granja Lisboa, Fortaleza, Brasilien durch das Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt
Mehr in der Handreichung und Dokumentation
„UNESCO-Projekt-Schulen in Bayern - Kontinuität und Innovation“,
München, November 1999, Kapitel 3, S. 73 ff
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